"Reines Glück genießt doch nie, wer zahlen soll und weiß nicht wie" (Wilhelm Busch)
Außergerichtlicher Vergleich
Ziele des außergerichtlichen Vergleichs
als Voraussetzung für das Verbraucherinsolvenzverfahren: Mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern beginnt das Verfahren für Verbraucher. Erst wenn der Vergleich gescheitert ist, kann Insolvenzantrag gestellt werden.
zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens: Sind noch Vermögenswerte vorhanden oder Sie werden von Dritten finanziell unterstützt, kann den Gläubigern auch einer der nachfolgenden Vergleiche angeboten werden. Kommt der Vergleich zustande, sind Sie durch eine Teilverzichtserklärung der Gläubiger - ohne ein Insolvenzverfahren - in Kürze schuldenfrei.
Verschiedene Vergleichsmöglichkeiten
Ratenzahlungsvergleich
Einmalzahlungsvergleich
Druckvergleich
sog. Nullplan
Unsere Arbeit
genauen Schuldenstand ermitteln
exakte Anschriften der Gläubiger ermitteln
Hilfe bei Zwangsvollstreckungen (wie Kontopfändung, Lohnpfändung)
Hilfe, wenn sich der Gerichtsvollzieher ankündigt
Beratung bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (seit 2013: der Vermögensauskunft)
Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung
Durchführung des Vergleichs
Ihre Aufgaben
Sie müssen alle Schulden angeben.
SCHUFA-Auskunft einholen (Sie können einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft anfordern, sprechen Sie uns an)