Außergerichtlicher Vergleich

Ziele des außer­gericht­lichen Vergleichs

Unsere Arbeit

Zunächst wird der genaue Schul­den­stand und die exakten An­schrif­ten der Gläubiger werden ermittelt. Wir unter­stützen Sie bei Zwangs­vollstreckungen (wie Kon­to­pfändung, Lohnpfändung) und hel­fen Ihnen, wenn sich der Ge­richtsvollzieher ankündigt.
Wir beraten Sie bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (seit 2013: der Vermögens­auskunft), stellen Ihnen die P-Konto-Be­schei­ni­gung aus und führen den Ver­gleich durch.

Ihre Aufgaben

Sie müssen alle Schulden an­ge­ben. Die SCHUFA-Auskunft ein­holen. (Sie können einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft anfordern, sprechen Sie uns an.)

Sie dürfen keine neuen Schulden machen.

 

 

Verschiedene Vergleichsmöglich­keiten

  • Ratenzahlungsvergleich
  • Einmalzahlungsvergleich
  • Druckvergleich
  • sog. Nullplan

Verschiedene Vergleichsmöglich­keiten

  • Ratenzahlungsvergleich
  • Einmalzahlungsvergleich
  • Druckvergleich
  • sog. Nullplan
weitere Infos unter www.kanzlei-hintz-beiren.de
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren